| AS05.30-Z-0001-01A | Explosions- und Vergiftungsgefahr durch Einschmelzen und unsachgemäßes Behandeln von natriumgefüllten Ventilen. Verletzungsgefahr durch Verbrennen und Verätzen von Hautpartien beim Kontakt mit Natrium | Natriumgefüllte Ventile nicht öffnen, ggf. bei beschädigten Ventilen Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen. | Gefahr! |
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Entsorgung von Ventilen, natriumgefüllt | Bei Auslassventilen mit Natriumfüllung | OS05.30-P-0001-01A |
| Mögliche Gefahren
Explosionsgefahr Beim Einschmelzen von natriumgefüllten Ventilen kann es zur Explosion kommen. Natrium verfügt über eine sehr niedrige Selbstzündtemperatur (121 °C) und kann sich spontan bei Verbindung mit feuchter Luft entzünden. Bei unsachgemäßer Entsorgung können Brände durch Feuchtigkeit in Schrottbehältern entstehen. Vergiftungsgefahr Das Einatmen giftiger Dämpfe verursacht starke Reizungen, Kurzatmigkeit, Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen. |
Verletzungsgefahr
Austretendes Natrium kann heftig und explosionsartig bei Kontakt mit nassem Körpergewebe (Handschweiß oder Tränenflüssigkeit) reagieren und dabei Hitze erzeugen. Dies kann auf der Haut zu Reizungen und Verbrennungen, an den Augen zu Hornhautschäden mit möglicher Erblindung führen. Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln - Wasser, Heiz- und Zündquellen von Natrium fernhalten. - Im Umgang mit beschädigten, natriumgefüllten Ventilen sind geeignete Schutzhandschuhe und ggf. eine Schutzbrille zu tragen. - Ventile, die mit einer Natriumfüllung versehen sind, dürfen nicht mechanisch bearbeitet werden. - Natriumgefüllte Ventile nicht öffnen. - Zusätzlich länderspezifische Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften beachten. |
| Erste-Hilfe-Maßnahmen
Haut- und Augenkontakt - Natrium entfernen und verletzte Stelle mit einer öligen Lösung, z. B. Biseptol, behandeln und Arzt aufsuchen. Einnahme - Betroffener Person nichts zu trinken geben, Arzt aufsuchen. |
Einatmen der Dämpfe - Betroffene Person aus dem Gefahrenbereich bringen. - Bei Brechreiz Person mit Sauerstoff beatmen. - Bei Ausfall der Atmung künstliche Beatmung einleiten und Arzt benachrichtigen. |